Über uns

Die Anwaltskanzlei Montanari versteht sich als verlässlicher Partner für rechtliche, wirtschaftliche und poltische Fragestellungen. Wir beraten Unternehmem, Privatpersonen, Behörden und Verbände.

 

 

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Marcel Montanari wurde 1985 geboren und wuchs in Thayngen (SH) auf. Nach der Matura an der Kantonsschule Schaffhausen studierte er an der Universität St. Gallen (HSG) Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften (M.A. HSG in Law and Economics). Er arbeitete  in einer renommierten Anwalts- und Steuerrechtskanzlei, in einem international tätigen Beratungsunternehmen unter anderem auf Mandaten von Bund, Kanton und Privaten und unterrichtete an verschiedenen Schulen in der Schweiz und in Italien.

Im Jahr 2013 absolvierte Montanari das St. Galler Anwaltspatent und machte sich selbständig. Er gründete die Anwaltskanzlei Montanari, die Rechts- und Wirtschaftsberatung anbietet. Daneben ist er als Dozent an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) tätig und unterrichtet die Fächer Wirtschaft, Politik, Kritisches Denken und Politische Kommunikation.

Seit 2013 ist Montanari Mitglied des Schaffhauser Kantonsrates und war unter anderem Mitglied und Präsident dessen Geschäftsprüfungskommission (GPK). Davor war er von 2009 bis 2012 Mitglied des Thaynger Einwohnerrates.

Montanari ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig.

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Honorar

Im Rahmen der anwaltlichen und beratenden Tätigkeit wird das Honorar je nach Mandat pauschal oder nach Zeitaufwand vereinbart. Wird das Honorar nach Zeitaufwand bemessen liegt der Stundensatz in der Regel zwischen 250 bis 320 Schweizerfranken. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen nach oben oder unten kommen. Der effektive Stundensatz ist namentlich abhängig von der Komplexität des Falles, der Dringlichkeit sowie der benötigten Fachkenntnisse. Der Stundensatz wird zu Beginn des Mandats vereinbart. Kleinspesen wie Büromaterial, Fotokopien, Porti, Telefon­gebühren usw. werden in der Regel pauschal mit 4% des vereinbarten Stundensatzes ersetzt. Zusätzlich zum Honorar sind gegebenenfalls Auslagen und Mehrwertsteuern zu vergüten.

Für Schulungen und Gutachten vereinbaren wir in der Regel ein Pauschalhonorar. Es besteht aber auch die Möglichkeit nach Zeitaufwand, gehaltenen Lektionen oder Schulungsmodul abzurechnen.

Haben Sie Fragen zu einem allfälligen Honorar? Gerne dürfen Sie uns kontaktieren und wir unterbreiten Ihnen eine unverbindliche Offerte respektive Honorarkostenschätzung.